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Privatperson

Ich beziehe
eine IV-Rente


Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen sollen die ihnen zustehenden Leistungen erhalten. Das ist das erklärte Ziel der IV-Stelle Kanton Bern. Ein Anspruch auf eine IV-Rente besteht aber nicht automatisch auf Lebzeiten.


Änderung der gesundheitlichen Situation

Die IV führt in regelmässigen Abständen Rentenrevisionen durch. Dabei wird geprüft, ob sich der gesundheitliche Zustand der Rentenbezügerin oder des Rentenbezügers verändert hat. Je nach Veränderung kann die Rente erhöht, aber auch gekürzt werden. Sollte eine ganze oder teilweise Eingliederung in den Arbeitsmarkt möglich sein, begleitet und berät die IV-Stelle die versicherten Personen und unterstützt sie mit diversen beruflichen Massnahmen und hilft ihnen bei der Stellensuche. Wer mehr über das Vorgehen der IV-Stelle bei der beruflichen Eingliederung erfahren möchte, kann sich an eine der jährlich stattfindenden Informationsveranstaltungen anmelden.

Meldepflicht

Bezügerinnen und Bezüger einer IV-Rente stehen unter einer Meldepflicht. Teilen Sie uns jede Änderung Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, welche den Leistungsanspruch beeinflussen kann, mit:

  • Adressänderung (Formular Adressänderung)
  • Veränderung des Gesundheitszustandes
  • Einen mehr als drei Monate dauernden Auslandaufenthalt
  • Geburten, Todesfall und Änderungen im Zivilstand sowie Änderungen in Pflegeverhältnissen
  • Unterbrechung oder Beendigung einer Ausbildung bei über 18-Jährigen
  • Änderungen in den Einkommens- und Vermögensverhältnissen, z.B. Aufnahme oder Aufgabe einer Erwerbstätigkeit
  • Untersuchungshaft, Straf- oder Massnahmenvollzug in In- und Ausland