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Geschichte und Organisation

Hintergrund
Im Jahr 1925 stimmte das Schweizer Stimmvolk einem Verfassungsartikel zur Schaffung einer Alters- und Invalidenversicherung (IV) zu. Heute ist die verfassungsrechtliche Grundlage der IV in Artikel 111 und 112 der Bundesverfassung zu finden. Die schweizerische Invalidenversicherung existiert seit 1960. Bis heute wurden 6 Revisionen durchgeführt. Mit der 5. Revision ab 1.1.2008 wurde die berufliche Integration mit neuen Instrumenten gestärkt und erweitert. Mit der Früherfassung und der Frühintervention können die IV-Stellen rascher aktiv werden. Seit 1.1.2012 ist das Massnahmenpaket der 6. Revision in Kraft. Die neuen Instrumente unterstützen Rentnerinnen und Rentner bei der Rückkehr in den ersten Arbeitsmarkt. Mit dem Assistenzbeitrag bietet die IV eine Leistung an, die Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen ermöglicht, ein selbstbestimmtes Leben zu führen.

Aufsicht Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
Das BSV sorgt für eine einheitliche Anwendung des Gesetzes und ist Aufsichtsorgan über die 26 kantonalen IV-Stellen und die IV-Stelle für Versicherte im Ausland.

IV-Stelle Kanton Bern
Die IV-Stelle Kanton Bern ist seit 1994 als öffentlich-rechtliche Anstalt zuständig für die Durchführung der eidgenössischen Invalidenversicherung im zweisprachigen Kanton Bern. Über 400 Mitarbeitende sorgen dafür, dass Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen die ihnen zustehenden Versicherungsleistungen erhalten. Der Hauptsitz befindet sich in Bern, in der Nähe von Wankdorf City. Im Bereich der beruflichen Eingliederung arbeiten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter direkt in der Region in den Zweigstellen Thun, Burgdorf und Biel.