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Unterstützung im Alltag

Assistenz-
beitrag


Für Menschen, die eine Hilfslosenentschädigung beziehen und selbstbestimmt und eigenverantwortlich zu Hause leben möchten, kann die IV einen Assistenzbeitrag ausrichten.

Dabei stellen die Betroffenen eine oder mehrere Assistenzperson/en an, die sie im Alltag unterstützen. Von der IV erhalten sie die finanziellen Mittel, um den Lohn und die Sozialversicherungsausgaben zu bezahlen.

Auch Minderjährigen soll mit Hilfe des Assistenzbeitrages die Integration in ihrem gewohnten gesellschaftlichen und familiären Umfeld ermöglicht werden. Falls die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, steht die Leistung auch zu Hause lebenden Kindern und Jugendlichen, respektive deren Eltern, zur Verfügung.

Der Bezug eines Assistenzbeitrages ist komplex und die Rolle als Arbeitgeber nicht für alle gleichermassen einfach. Sie haben das Anrecht, für die Beratung und Unterstützung Drittpersonen beizuziehen (z.B. Pro Infirmis).

Unter "Formulare" und "Merkblätter" haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zum Assistenbeitrag zusammengestellt. Für die Deklaration der Arbeitsstunden (Monatsblatt) sowie das Einreichen von Rechnungen steht Ihnen eine spezielle E-Mail-Adresse zur Verfügung:

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