Beitrag von Doris Aebi, 7. Dezember 2021
Die beiden letzten IV-Revisionen haben gezeigt, dass die IV mit verstärkten Eingliederungsmassnahmen und insbesondere mit einer intensiveren Zusammenarbeit mit Akteuren wie die Arbeitgeber sowie Ärztinnen und Ärzten auf dem richtigen Weg ist. Mit den entsprechenden Massnahmen gelang es, dass vermehrt Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen ihren bestehenden Arbeitsplatz behalten konnten oder sie auf eine neue Tätigkeit vorzubereiten. Die Neurenten gingen insbesondere bei erwachsenen Personen zurück. Bei Jugendlichen aber blieb die Anzahl Neurenten in den letzten Jahren konstant. Mit neuen Massnahmen soll verhindert werden, dass Jugendliche zu früh eine IV-Rente erhalten.
Frühzeitiges Erfassen sicherstellen
Mit einer frühzeitigen Erkennung, welche Jugendliche verstärkt Unterstützung benötigen und einer gezielten Vorbereitung auf die erstmalige berufliche Ausbildung soll der Eingliederungserfolg bei Jugendlichen verbessert werden.
- Neu können Kinder ab 13 Jahren von Eltern, Ärztinnen und Ärzten, dem Case Management Berufsbildung CMBB usw. der IV-Stelle gemeldet werden.
- Verstärkte Zusammenarbeit mit kantonale Stellen wie z.B. dem Case Management Berufsbildung CMBB.
- Brückenangebote (Angebote, die der schulischen und persönlichen Reifung oder der Berufswahl dienen) können von der IV mitfinanziert werden, sofern die Angebote verstärkt auf Jugendliche mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen ausgerichtet werden.
Vorbereitung auf eine erstmalige berufliche Ausbildung
Vorbereitende Massnahmen führen Jugendliche zwischen 13 und 25 Jahren an eine erstmalige berufliche Ausbildung heran.
- Integrationsmassnahmen für Jugendliche haben zum Ziel, die Präsenz- und Leistungsfähigkeit nach der obligatorischen Schule zu fördern
- Unterstützung bei der Berufswahl nach Abschluss der obligatorischen Schule: Durchführung vorbereitender Massnahmen wie z.B. Praktika im ersten Arbeitsmarkt, um die Eignung zu überprüfen.
- Gezielte Vorbereitung auf eine bestimmte Ausbildung, falls die notwendigen Fähigkeiten noch nicht ausreichend vorhanden sind.
- Medizinische Eingliederungsmassnahmen (z.B. Psychotherapie usw.) können bis zum 25. Altersjahr verlängert werden.
Die erstmalige berufliche Ausbildung erfolgt soweit wie möglich im ersten Arbeitsmarkt. Eine Rente kann nur gewährt werden, wenn alle Eingliederungsmassnahmen ausgeschöpft sind.
Neues Taggeldmodell bei der Erstausbildung
Die Taggelder, die die IV ausrichtet, sollen sich stärker den Verhältnissen der freien Wirtschaft annähern. So gibt es insbesondere Änderungen beim Taggeld während der erstmaligen beruflichen Ausbildung. Heute kann es vorkommen, dass das Taggeld das spätere Gehalt übersteigt. Diese Benachteiligung von Lernenden ohne Unterstützung durch die IV wird nun mit einem neuen Taggeldmodell korrigiert.